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Richtlinie zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen

Richtlinie zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen

Richtlinie zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen Volunteering Solutions führt eine Vielzahl von Projekten mit dem Schwerpunkt Kinder- und Behindertenbetreuung an verschiedenen Standorten durch und legt größten Wert auf die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Kinder und schutzbedürftigen Erwachsenen, die für die Organisation tätig sind.

Jede Person unter 16 Jahren wird als Kind angesehen, und jeder Erwachsene, der aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder sozioökonomischer Bedingungen die Hilfe einer anderen Person benötigt, wird als schutzbedürftiger Erwachsener angesehen.

Die Organisation und jeder Mitarbeiter/Freiwillige halten sich an die Richtlinien und gehen mit den Angelegenheiten von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen umsichtig um.

Die Richtlinie stellt sicher, dass im Falle von körperlichem, geistigem oder emotionalem Schaden, der einem Empfänger während der Vermittlungsdienste zugefügt wird, strenge Maßnahmen ergriffen werden.

Alle Kinder und schutzbedürftigen Erwachsenen, die mit VolSol in Verbindung stehen, werden mit gleicher Würde und Respekt behandelt, da wir nicht an Diskriminierung glauben. Diese Schutzpolitik stellt sicher, dass sowohl Kinder als auch schutzbedürftige Erwachsene vor Missbrauch geschützt sind und dass Freiwillige vor falschen Missbrauchsvorwürfen geschützt sind.

Grundlegender Verhaltenskodex für VolSol-Freiwillige

Volunteering Solutions verfügt auf diesem Gebiet über zehn Jahre Erfahrung und hat mit der Zeit die Notwendigkeit eines Regelwerks erkannt, nicht nur zum Wohle der Gemeinschaft, sondern auch zum Wohle der Freiwilligen.

  • Ohne vorherige Genehmigung der Organisation darf kein Kind oder schutzbedürftiger Erwachsener den Einsatzort verlassen.

  • Es ist den Freiwilligen nicht gestattet, Kinder oder schutzbedürftige Erwachsene zu ihrer Privatunterkunft, ihrem Gästehaus, Hotel oder ihrer Unterkunft mitzunehmen.

  • Wenn ein Freiwilliger Kinder/schutzbedürftige Erwachsene am Einsatzort behandeln möchte, muss er/sie die Erlaubnis der Organisation einholen.

  • Freiwillige sollten im Umgang mit den Menschen am Einsatzort ein äußerst herzliches, aufgeschlossenes und tolerantes Wesen zeigen.

  • Freiwillige dürfen im Umgang mit Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen keine unangemessene körperliche Gewalt anwenden, die Angst, Einschüchterung oder Leid verursachen könnte.


Freiwillige erhalten nach ihrer Ankunft am Einsatzort im Rahmen ihrer Programmorientierung einen ausführlichen Verhaltenskodex.

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